Statuten "Arts Council"

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1. Name, Zweck und Sitz

1.1 Arts Council ist eine nicht gewinnorientierte Organisation zur Förderung kultureller Aktivitäten von Angehörigen des Englischen Instituts der Universität Bern (im folgenden Institut genannt). Zweck und Aufgabe der Organisation ist es, Projekte von Studierenden und Angestellten des Instituts finanziell zu unterstützen.

1.2 Sitz des Arts Council ist Bern.

2. Mitgliedschaft

2.1 Mitglied des Arts Council können alle Studierenden und Lehrkräfte des Instituts werden.

2.2 Die Höhe der Mitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Studierende entrichten einen reduzierten Beitrag.

3. Organe

Organe des Arts Council sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. 2 RevisorInnen

4. Mitgliederversammlung

4.1 Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

4.2 Alle andern Zuständigkeiten obliegen dem Vorstand.

4.3 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal pro Jahr statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn es der Vorstand beschliesst oder wenn es 1/10 der Mitglieder verlangen.

4.4 Anträge an die Mitgliederversammlung sind dem Vorstand mindestens zwei Wochen im voraus schriftlich einzureichen.

4.5 Die Einberufung erfolgt mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung durch den Vorstand.

4.6 Soweit die Statuten nichts anderes bestimmen, fasst die Mitgliederversammlung Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.

5. Vorstand

5.1 Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

5.2 Der Vorstand besteht aus sieben bis 10 Mitgliedern, wovon mindestens zwei Mitarbeitende des Instituts sind.

5.3 Der Vorstand konstituiert sich selbst. Insbesondere wählt er Kassier/in und den/die Vorsitzende/n.

5.4 Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

5.5 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs seiner Mitglieder anwesend sind. Stellvertretung ist ausgeschlossen.

5.6 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der stimmenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.

5.7 Der Vorstand verfasst zuhanden der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Jahresbericht.

5.8 Der Vorstand entscheidet über die Unterstützung von Projekten. Einsprachen gegen einen Entscheid des Vorstands müssen, schriftlich und begründet, spätestens 21 Tage nach dem Entscheid, eingereicht werden.

5.9 Ordentliche Sitzungen des Vorstands finden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal pro Semester, statt. Ausserordentliche Sitzungen finden auf Einladung des/der Vorsitzenden, auf Verlangen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern oder der RevisorInnen statt.

5.10 Über die Beschlüsse des Vorstands wird ein Beschlussprotokoll geführt.

6. RevisorInnen

6.1 Die RevisorInnen sind ein oder zwei Angehörige des Instituts, die nicht Mitglieder des Vorstands sein dürfen. Ihre Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

6.2 Die RevisorInnen prüfen die vom Vorstand erstellte Jahresrechnung und erstatten der Mitgliederversammlung darüber schriftlich Bericht.

7. Finanzielle Mittel

7.1 Die finanziellen Mittel des Arts Council bestehen aus:

8. Auflösung

8.1 Die Mitgliederversammlung löst den Verein auf, wenn mindestens 2/3 der Anwesenden dies beschliessen. Sie entscheidet mit einfachem Mehr über die Art der Liquidation und verfügt über ein allfälliges Nettovermögen.

9. Inkrafttreten

9.1 Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Genehmigung der Mitgliederversammlung:
18. Dezember 2006